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B1599/94; B1663/94; B1664/94; B1665/94•Verfassungsgerichtshof B1599/94; B1663/94; B1664/94; B1665/94
B1599/94; B1663/94; B1664/94; B1665/94Verfassungsgericht12.06.1995
Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Fremdenrecht, Interessenabwägung, Auslegung verfassungskonforme
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je 18.000,- S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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