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B1741/94•Verfassungsgerichtshof B1741/94
B1741/94Verfassungsgericht12.06.1995
Sozialversicherung, Berufungsantrag begründeter, Formgebrechen
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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