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V45/92•Verfassungsgerichtshof V45/92
V45/92Verfassungsgericht18.12.1992
Sozialversicherung, Zollausschlußgebiete, Fremdwährung, Wechselkurs
Der zweite Satz des §1 der Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 14. März 1970, BGBl. Nr. 113/1970, über die Durchführung der Sozialversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1993 in Kraft.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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