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G308/91; G319/91•Verfassungsgerichtshof G308/91; G319/91
G308/91; G319/91Verfassungsgericht17.12.1992
VfGH / Individualantrag, Gewerberecht, Ladenschluß, Erwerbsausübungsfreiheit, Arbeitnehmerschutz, Nachtarbeit, Frauennachtarbeitsverbot
Die Anträge auf Aufhebung des §2 Abs5 Öffnungszeitengesetz 1991 werden mit Ausnahme der Worte "60 Stunden,", der Antrag auf teilweise Aufhebung des §6 wird zur Gänze zurückgewiesen.
Im übrigen werden die Anträge abgewiesen.
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