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B1279/90•Verfassungsgerichtshof B1279/90
B1279/90Verfassungsgericht09.06.1992
Hausrecht (Mieter), Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Hausdurchsuchung, VfGH / Legitimation, richterlicher Befehl
Die Beschwerdeführerin ist dadurch, daß Gendarmeriebeamte des Gendarmeriepostens Ardagger am 21. Oktober 1990 die Wohnung Freyenstein ..., Neustadtl/Donau, durchsuchten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Prozeßkosten werden gegeneinander aufgehoben.
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