Verfassungsgerichtshof B1279/90

B1279/90Verfassungsgericht09.06.1992

Regest

Hausrecht (Mieter), Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Hausdurchsuchung, VfGH / Legitimation, richterlicher Befehl

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1279/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1992

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist dadurch, daß Gendarmeriebeamte des Gendarmeriepostens Ardagger am 21. Oktober 1990 die Wohnung Freyenstein ..., Neustadtl/Donau, durchsuchten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Prozeßkosten werden gegeneinander aufgehoben.

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