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B672/91•Verfassungsgerichtshof B672/91
B672/91Verfassungsgericht09.06.1992
Schiffahrt, Erwerbsausübungsfreiheit, Bescheidbegründung, Verwaltungsverfahren, Formgebrechen, öffentliches Interesse
Die beschwerdeführende Gesellschaft wurde durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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