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V14/92•Verfassungsgerichtshof V14/92
V14/92Verfassungsgericht09.06.1992
Gewerberecht, Automaten
Die Wortfolge ", Bushaltestelle Trebesing (Gemeindeamt) und Umkreis von 50 Meter" in lita des §2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing vom 14. März 1986, Zl.: 121-130/0/1986, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten in einzelnen Ortsbereichen innerhalb des Gemeindegebietes untersagt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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