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B455/91; B464/91; B803/91; B932/91; B1067/91; B1068/91; B1069/91; B1070/91; B1082/91; B1230/91; B34/92; B90/92•Verfassungsgerichtshof B455/91; B464/91; B803/91; B932/91; B1067/91; B1068/91; B1069/91; B1070/91; B1082/91; B1230/91; B34/92; B90/92
B455/91; B464/91; B803/91; B932/91; B1067/91; B1068/91; B1069/91; B1070/91; B1082/91; B1230/91; B34/92; B90/92Verfassungsgericht13.03.1992
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Vertreter die pro Beschwerde mit 15.000 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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