Verfassungsgerichtshof B1334/91

B1334/91Verfassungsgericht12.03.1992

Regest

Fremdenpolizei, Schubhaft, Unabhängiger Verwaltungssenat

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1334/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1992

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen der Beschwerdevertreter die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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