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B696/91•Verfassungsgerichtshof B696/91
B696/91Verfassungsgericht10.03.1992
Vereinsrecht, Verein Untersagung, Schiedsgerichte, Statuten Verein
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Vereinsfreiheit verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zur ungeteilten Hand zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 30.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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