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G299/91•Verfassungsgerichtshof G299/91
G299/91Verfassungsgericht10.03.1992
Sozialversicherung, Beitragspflicht (Sozialversicherung), Ehe und Verwandtschaft, Haftung
§38 Abs7 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 559/1978 in der Fassung der 9. Novelle, BGBl. Nr. 113/1986, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Februar 1993 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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