Verfassungsgerichtshof G310/91; G311/91; G312/91; G313/91; G314/91

G310/91; G311/91; G312/91; G313/91; G314/91Verfassungsgericht10.03.1992

Regest

Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, Behördenzuständigkeit, Determinierungsgebot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G310/91,G311/91,G312/91,G313/91,G314/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1992

Spruch

In §20 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Stammfassung, war die Wortfolge "bzw. in den Fällen des §4 Abs6, sofern die Voraussetzungen nach §4 Abs3 gegeben sind, das zuständige Landesarbeitsamt" verfassungswidrig.

Diese Wortfolge ist auch auf die derzeit beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Fälle nicht mehr anzuwenden.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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