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KI-4/91•Verfassungsgerichtshof KI-4/91
KI-4/91Verfassungsgericht10.03.1992
VfGH / Kompetenzkonflikt, Behördenzuständigkeit, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Versehrtenrente, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung, Arbeits- u Sozialgerichtsbarkeit, Zuständigkeit der Gerichte
1. Zur Entscheidung der Frage, ob die Sozialversicherungsanstalt der Bauern verpflichtet ist, dem Antragsteller Leistungen wegen eines im Juni 1943 erlittenen Unfalles zu erbringen, ist das Kreisgericht Ried im Innkreis als Arbeits- und Sozialgericht zuständig.
2. Der Beschluß des Kreisgerichtes Ried im Innkreis als Arbeits- und Sozialgericht vom 28. Dezember 1990, Zl. 4 Cgs 77/90-7, wird aufgehoben.
3. Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, dem Antragsteller, zu Handen seines Rechtsvertreters, die Kosten dieses Rechtsstreites in Höhe von S 15.000,-- binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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