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G255/91•Verfassungsgerichtshof G255/91
G255/91Verfassungsgericht05.03.1992
VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, Ausländergrunderwerb, Grundverkehrsrecht, Kompetenz Bund - Länder Grundverkehr, Kompetenz Bund - Länder Zivilrechtswesen, Zivilrecht, Erbrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab, Sanierung
Die Wendung "ausgenommen durch Ausländer, soweit es sich nicht um die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen handelt," in §4 lita und der §5 Abs3 des (Vorarlberger) Grundverkehrsgesetzes - GVG, LGBl. Nr. 18/1977 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 63/1987, werden nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
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