Verfassungsgerichtshof B793/89

B793/89Verfassungsgericht20.06.1991

Regest

Hochschulen, Titel (Hochschulen)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B793/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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