Verfassungsgerichtshof B1219/89

B1219/89Verfassungsgericht17.06.1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1219/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1991

Spruch

Die Beschwerdeführer sind infolge Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Vertreters die mit 30.000,-- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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