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V466/90•Verfassungsgerichtshof V466/90
V466/90Verfassungsgericht17.06.1991
Flächenwidmungsplan, Widmungskategorien (Raumordnung), Aufschließungsgebiet, Invalidation
Die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elsbethen vom 12. Dezember 1978 betreffend den Flächenwidmungsplan, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde Elsbethen in der Zeit vom 12. bis 26. November 1979, wird, soweit darin das Grundstück 345/6 KG Elsbethen als "Aufschließungsgebiet" gekennzeichnet ist, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Salzburger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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