Verfassungsgerichtshof B392/89

B392/89Verfassungsgericht14.06.1991

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B392/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Burgenland ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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