Verfassungsgerichtshof G323/90; G324/90; G325/90; G326/90

G323/90; G324/90; G325/90; G326/90Verfassungsgericht13.06.1991

Regest

VfGH / Präjudizialität, Getränkesteuer Niederösterreich, Finanzverfahren, Rückzahlung Finanzverfahren, Selbstbemessung, Übergangsbestimmung, Abgabenerfindungsrecht der Gemeinden und Länder, Vertrauensschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G323/90,G324/90,G325/90,G326/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1991

Spruch

§11 des Niederösterreichischen Getränke- und Speiseeissteuergesetzes 1973, LGBl. 3701-4, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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