Verfassungsgerichtshof B1135/90

B1135/90Verfassungsgericht10.06.1991

Regest

Wahlen, Bürgermeister, Wahlrecht passives, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1135/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, der Marktgemeinde Rechnitz zu Handen ihres Vertreters Rechtsanwalt Dr. H W die mit 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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