Verfassungsgerichtshof B1354/87; B345/89; B346/89

B1354/87; B345/89; B346/89Verfassungsgericht15.12.1990

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1354/87,B345/89,B346/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1990

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Beschwerdevertreter die mit je 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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