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B806/86; B952/86; B71/87; B361/87; B542/87; B1000/87; B1229/88; B1404/88•Verfassungsgerichtshof B806/86; B952/86; B71/87; B361/87; B542/87; B1000/87; B1229/88; B1404/88
B806/86; B952/86; B71/87; B361/87; B542/87; B1000/87; B1229/88; B1404/88Verfassungsgericht14.12.1990
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Vertreters die mit S 144.000,-- bestimmten Kosten dieses Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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