Verfassungsgerichtshof V224/90

V224/90Verfassungsgericht13.12.1990

Regest

Raumordnung, Flächenwidmungsplan, VfGH / Verwerfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V224/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1990

Spruch

Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altmünster vom 15. September 1986, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 18. August bis zum 2. September 1987, wird, soweit er das - von Süden aus betrachtet - zweite unmittelbar westlich an die Bahnlinie grenzende Wohngebiet "W" betrifft, als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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