Verfassungsgerichtshof B131/90; B134/90; B142/90

B131/90; B134/90; B142/90Verfassungsgericht07.12.1990

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B131/90,B134/90,B142/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1990

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Burgenland ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden des Beschwerdevertreters die mit je S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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