Verfassungsgerichtshof B280/88

B280/88Verfassungsgericht27.11.1990

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B280/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Bundesland Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 11.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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