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G31/89•Verfassungsgerichtshof G31/89
G31/89Verfassungsgericht27.11.1990
VfGH / Präjudizialität, Finanzstrafrecht, Strafgerichtsbarkeit (Kernbereich), Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Strafbemessung, Zuständigkeit der Gerichte, Ankündigungsabgaben
I. §11 des Wr. Ankündigungsabgabegesetzes 1983, LGBl. für Wien Nr. 19, war verfassungswidrig.
Diese Gesetzesstelle ist nicht mehr anzuwenden.
II. Der Landeshauptmann von Wien ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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