Verfassungsgerichtshof A24/87

A24/87Verfassungsgericht16.03.1988

Regest

Gemeinderecht, Statutarstadt, Wirkungsbereich übertragener, Aufwandersatz / Bundespolizeibehörden, Kompetenz Bund - Länder / Kraftfahrwesen, Kompetenz Bund - Länder / Polizeirecht, Auslegung verfassungskonforme, Zivilrecht, Verjährung, VfGH / Klagen, Rechtsgrundsätze, Analogie, Privatrecht - öffentliches Recht, VfGH / Kosten, Zwischenerkenntnis, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Bereicherung, Schadenersatz, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Finanzverfassung / Finanzzuweisungen, Auslegung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A24/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1988

Spruch

Der Klagsanspruch besteht dem Grunde nach zu Recht.

Die Entscheidung über die Prozeßkosten bleibt dem Enderkenntnis vorbehalten.

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