Verfassungsgerichtshof B397/87

B397/87Verfassungsgericht14.03.1988

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B397/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1988

Spruch

Die Bf. ist dadurch, daß sie von Kriminalbeamten der Bundespolizeidirektion Salzburg am 28. März 1987 um etwa 10,45 Uhr in ihrer Wohnung in Salzburg festgenommen und in der Folge bis etwa 11,50 Uhr angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Bf., zu Handen des Beschwerdevertreters, die mit 44.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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