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B765/87•Verfassungsgerichtshof B765/87
B765/87Verfassungsgericht14.03.1988
VfGH / Bescheid, Disziplinarrecht Rechtsanwälte
1. Die Beschwerde wird, soweit sie dagegen gerichtet ist, daß die Entscheidung über einen Ablehnungsantrag in Ansehung des Anwaltsrichters Dr. Kurt Jaeger vorbehalten wurde, zurückgewiesen.
2. Dadurch, daß dem Ablehnungsantrag in Ansehung des Anwaltsrichters Dr. Emmerich Welzl nicht Folge gegeben wurde, ist der Bf. durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird insoferne abgewiesen.
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