Verfassungsgerichtshof B791/87

B791/87Verfassungsgericht14.03.1988

Regest

Verwaltungsverfahren, Parteistellung, Straßenverwaltung, Straßenbaubewilligung, Nachbarrechte, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B791/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1988

Spruch

1. Die Beschwerde gegen den Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 7. Juli 1987 wird, soweit sie sich gegen die dem Land Salzburg, Landesstraßenverwaltung, erteilte straßenrechtliche Baubewilligung und gegen nicht die Bf. betreffende Grundeinlösungen richtet, zurückgewiesen.

Insoferne wird der Abtretungsantrag abgewiesen.

2. Soweit sich die Beschwerde gegen die Grundeinlösung betreffend das den Bf. gehörende Grundstück ... EZ ... KG A richtet, wird ihre Behandlung abgelehnt.

Die Beschwerde wird insoweit dem VwGH zur Entscheidung abgetreten.

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