Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G224/87; G225/87•Verfassungsgerichtshof G224/87; G225/87
G224/87; G225/87Verfassungsgericht11.03.1988
Personalvertretung, Verordnung, RechtsV, VerwaltungsV
Die Worte "dem Obmann oder" im ersten Satz des §20 Abs5 des Gesetzes vom 5. März 1976, LGBl. Nr. 49/1976, über das Personalvertretungrecht der Bediensteten des Landes Kärnten (Landes-Personalvertretungsgesetz) werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des 30. September 1988 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Kärnten ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.