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B841/85•Verfassungsgerichtshof B841/85
B841/85Verfassungsgericht10.03.1988
Abgaben Fremdenverkehr, Abgaben, VfGH / Präjudizialität
Die bf. Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, der bf. Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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