Verfassungsgerichtshof G51/87

G51/87Verfassungsgericht09.03.1988

Regest

Fremdenverkehr / Abgaben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G51/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1988

Spruch

§8 Abs1 lita des Gesetzes vom 28. Dezember 1960 über den Salzburger Fremdenverkehrsförderungsfonds (Salzburger Fremdenverkehrsförderungsfondsgesetz 1960), LGBl. Nr. 11/1961, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Landeshauptmann von Salzburg ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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