Verfassungsgerichtshof B890/86

B890/86Verfassungsgericht05.03.1988

Regest

VfGH / Legitimation, Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Rechte verfassungsgesetzlich gewährleistete, Aufsichtsrecht (Gemeinde), Genehmigung (eines Raumordnungsplanes), Raumplanung örtliche, VfGH / Zuständigkeit, VwGH / Zuständigkeit, VfGH / Individualantrag, Rechtsstaatsprinzip, Baurecht, Raumordnung, Planungsakte (Flächenwidmungsplan)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B890/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1988

Spruch

Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Selbstverwaltung noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen

generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.