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B890/86•Verfassungsgerichtshof B890/86
B890/86Verfassungsgericht05.03.1988
VfGH / Legitimation, Gemeinderecht, Selbstverwaltungsrecht, Rechte verfassungsgesetzlich gewährleistete, Aufsichtsrecht (Gemeinde), Genehmigung (eines Raumordnungsplanes), Raumplanung örtliche, VfGH / Zuständigkeit, VwGH / Zuständigkeit, VfGH / Individualantrag, Rechtsstaatsprinzip, Baurecht, Raumordnung, Planungsakte (Flächenwidmungsplan)
Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Selbstverwaltung noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen
generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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