Verfassungsgerichtshof B70/87

B70/87Verfassungsgericht05.03.1988

Regest

Finanzverfahren, VfGH / Wiederaufnahme, Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B70/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 11.000 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.