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G248/87•Verfassungsgerichtshof G248/87
G248/87Verfassungsgericht05.03.1988
Abgabenwesen, Zivilrecht, Erbrecht
§4 Abs2 Gewerbesteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 2/1954, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1988 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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