Verfassungsgerichtshof B299/86; B300/86; B301/86; B325/86; B326/86

B299/86; B300/86; B301/86; B325/86; B326/86Verfassungsgericht18.03.1987

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B299/86,B300/86,B301/86,B325/86,B326/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1987

Spruch

Die bf. Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden daher aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, der bf. Gesellschaft die mit S 66.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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