Verfassungsgerichtshof G253/86; G256/86

G253/86; G256/86Verfassungsgericht18.03.1987

Regest

VfGH / Prüfungsgegenstand, Bezüge, Mandatare, Rechte wohlerworbene

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G253/86,G256/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1987

Spruch

§14 Abs7 des Tir. Bezügegesetzes 1985, LGBl. Nr. 62, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Landeshauptmann von Tirol ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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