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G253/86; G256/86•Verfassungsgerichtshof G253/86; G256/86
G253/86; G256/86Verfassungsgericht18.03.1987
VfGH / Prüfungsgegenstand, Bezüge, Mandatare, Rechte wohlerworbene
§14 Abs7 des Tir. Bezügegesetzes 1985, LGBl. Nr. 62, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Tirol ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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