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B675/85; B696/85; B61/86; B170/86•Verfassungsgerichtshof B675/85; B696/85; B61/86; B170/86
B675/85; B696/85; B61/86; B170/86Verfassungsgericht16.03.1987
Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, VfGH / Kosten
Die Bf. sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu B696/85, B61/86 und B170/86 zu Handen ihrer Vertreter die mit je (pro Beschwerde) S 11.000,-bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Dem zu B675/85 bf. Land Oberösterreich werden Kosten nicht zugesprochen.
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