Verfassungsgerichtshof V77/86

V77/86Verfassungsgericht11.03.1987

Regest

Verwaltungsabgaben, Auslegung verfassungskonforme, Straßenpolizei, Verkehrsbeschränkungen, VfGH / Feststellung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V77/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.1987

Spruch

Im Tarif I der V der Wiener Landesregierung vom 9. März 1982 über Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Überwachungsgebühren, LBGl. Nr. 11, Tarifpost 36 litb, waren die Worte "je angefangenen Monat" gesetzwidrig.

Diese Worte sind nicht mehr anzuwenden.

Die Wiener Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.