Verfassungsgerichtshof G31/87; G68/87

G31/87; G68/87Verfassungsgericht10.03.1987

Regest

Grunderwerbsteuer, VfGH / Aufhebung, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G31/87,G68/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1987

Spruch

Der Abs2 des §1 des Grunderwerbsteuergesetzes, BGBl. Nr. 140/1955, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1987 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Die aufgehobene Bestimmung ist auch in jenen Rechtssachen nicht mehr anzuwenden, in denen am 27. Jänner 1987 ein Berufungsverfahren anhängig war oder vor dem 10. März 1987 Beschwerde beim VwGH eingebracht wurde.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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