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V81/86•Verfassungsgerichtshof V81/86
V81/86Verfassungsgericht09.03.1987
Straßenpolizei, Verkehrsbeschränkungen
Die V der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 18. Jänner 1985, ZIII-V/600 A/85, "betreffend die Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Umfahrungsstraße von Bludenz der A 14, auf der S 16, Arlberg-Schnellstraße, und auf der B 316 im Gemeindegebiet von Bürs, Bludenz, Innerbraz, Dalaas und Klösterle" war gesetzwidrig.
Die Vorarlberger Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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