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B612/85•Verfassungsgerichtshof B612/85
B612/85Verfassungsgericht06.03.1987
Einkommensteuer, Verlustzuweisung, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht
I. Die Beschwerde wird, soweit sie die Bf. ...
Franz Brandl, Peter Feigel, Dipl.Ing. Gerhart Fritz, Dkfm. Elfriede, Herbert und Hildegard Graf, Franz Reisenhofer und Dr. Gustav Rinesch, F. Ruppert Schmid, Dr. Mathilde Stöger, Hilda Strachwitz, Dr. Wilhelm Weiss und Dr. Fritz Weber
betrifft, zurückgewiesen.
II. Die übrigen Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Ihre Beschwerde wird abgewiesen und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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