Verfassungsgerichtshof B612/85

B612/85Verfassungsgericht06.03.1987

Regest

Einkommensteuer, Verlustzuweisung, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B612/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1987

Spruch

I. Die Beschwerde wird, soweit sie die Bf. ...

Franz Brandl, Peter Feigel, Dipl.Ing. Gerhart Fritz, Dkfm. Elfriede, Herbert und Hildegard Graf, Franz Reisenhofer und Dr. Gustav Rinesch, F. Ruppert Schmid, Dr. Mathilde Stöger, Hilda Strachwitz, Dr. Wilhelm Weiss und Dr. Fritz Weber

betrifft, zurückgewiesen.

II. Die übrigen Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Ihre Beschwerde wird abgewiesen und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.