Verfassungsgerichtshof G174/86

G174/86Verfassungsgericht05.03.1987

Regest

Gewerberecht, Fahrschulen, Kraftfahrrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G174/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1987

Spruch

§110 Abs1 litb und Abs2 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267, werden als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 29. Feber 1988 in Kraft.

Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.