Verfassungsgerichtshof A8/86

A8/86Verfassungsgericht04.03.1987

Regest

VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A8/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1987

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger 4 % Zinsen aus S 10.800,-- ab 12. September bis 29. Oktober 1986 und die mit S 3.700,80 bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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