Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G165/86•Verfassungsgerichtshof G165/86
G165/86Verfassungsgericht04.03.1987
Dienstrecht, Disziplinarrecht Beamte, Suspendierung
§106 Abs4 der gemäß §2 Abs1 des Steiermärkischen Landesbeamtengesetzes, LGBl. Nr. 124/1974, als Landesgesetz in Geltung stehenden Dienstpragmatik, RGBl. Nr. 15/1914, i.d.F. der Ziffer 5.1.6. der Steiermärkischen Landesbeamtengesetz-Nov 1984, LGBl. Nr. 33, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 29. Februar 1988 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Steiermark ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.