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V79/86•Verfassungsgerichtshof V79/86
V79/86Verfassungsgericht04.03.1987
Verordnung, Dienstrecht, Nebentätigkeit, Entschädigung, Verordnung Kundmachung
Die im Erlaß des Bundesministers für Landesverteidigung vom 28. Juni 1982, Z52.122/491-4.9/82, Verlautbarungsblatt des Bundesministeriums für Landesverteidigung Nr. 167/1982, in der Beilage 1 unter der Überschrift "Vortragende an Lehrgängen des Bundes und sonstigen Vorbereitungs- und Schulungskursen" in der Ziffer 1 lita angeführten Worte "Vortragende der Verwendungsgruppe A an Lehrgängen für Bedienstete des Höheren Dienstes S 250,--" werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 1987 in Kraft.
Der Bundesminister für Landesverteidigung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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