Verfassungsgerichtshof V88/86

V88/86Verfassungsgericht04.03.1987

Regest

Vergnügungssteuer, Finanzverfassung, Abgabenwesen, Gemeinden

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V88/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1987

Spruch

§8 Abs3 der Klagenfurter Vergnügungssteuerverordnung (Beschluß des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 13. Dezember 1982, Zl. 11.377/82) wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 1987 in Kraft.

Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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