Verfassungsgerichtshof B297/85

B297/85Verfassungsgericht27.02.1987

Regest

Hausrecht, Hausdurchsuchung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B297/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1987

Spruch

Die Bf. ist dadurch, daß Organe des Gendarmeriepostenkommandos Bad Gleichenberg am 25. März 1985 in ihrer Wohnung in ... eine Hausdurchsuchung durchgeführt haben, in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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