Verfassungsgerichtshof A2/86

A2/86Verfassungsgericht26.02.1987

Regest

Privatrecht - öffentliches Recht, Auftragsverwaltung, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Privatwirtschaftsverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A2/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1987

Spruch

Das Klagebegehren wird abgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen der Finanzprokuratur die Verfahrenskosten in der Höhe von 48.334,50 S binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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